Die Geländer - Rechtliche Regelungen

Das Baurecht regelt bestimmte Anforderungen an die Verpflichtung zur Verwendung von Geländern und Brüstungen. Die diesbezüglich zurzeit geltenden Rechtsvorschriften enthält die Verordnung des Ministers für Infrastruktur über technische Bedingungen für Gebäude und deren Lage vom 12. April 2002.

Gemäß Art. 296 müssen die Außen- und Innentreppen, die für das Begehen einer Höhe von über 0,5 Meter dienen, mit Geländern oder anderen Schutzeinrichtungen von der Freiraum-Seite versehen werden. In Bezug auf Einfamilienhäuser, Wirtschafts- und individuelle Erholungsgebäude gilt die oben angegebene Bedingung als erfüllt auch dann, wenn die Treppen und Rampenauffahrten mit einer Höhe bis 1 m mit keinen Geländern versehen sind, aber sie sind jeweils auf beiden Seiten mindestens um 0,5 breiter als Türen oder anderer Durchgang, zu denen sie führen.

Die Außen- und Innentreppen in öffentlichen Gebäuden müssen mit Brüstungen oder Wandgeländern versehen werden, die ihre links und rechtseitige Nutzung ermöglichen. Bei eine Laufbreite der Treppen von über 4 m müssen zusätzliche Zwischengeländer eingesetzt werden.

Darüber hinaus dürfen nach Art. 298 die Geländer für Treppen, Rampenauffahrten, Balkons und Loggien keine spitzen Bauteile haben und ihre Konstruktion muss dagegen die Übertragung von Horizontalkräften nach der Polnischen Norm über grundsätzliche technologische und Montagebelastungen sicherstellen. Die Höhe und Füllung der vertikalen Flächen müssen eine wirksame Absturzsicherung für Menschen garantieren. Die Glasbauteile von Geländern müssen aus Glas mit einer erhöhten Schlagfestigkeit gefertigt werden, das in kleine, stumpfe Bruchstücke zerbricht.

Die Verordnung bestimmt geforderte Abmessungen, denen die Höhe und lichte Weite oder Öffnungen in der Füllung von Geländern entsprechen müssen, siehe die Tabelle unten:

Falls im Gebäude das Aufhalten von Kindergruppen ohne laufende Aufsicht vorzusehen ist, müssen die Geländer eine Konstruktionslösung haben, die das Klettern über das Geländer und Rutschen auf dem Geländer verhindern.

Bei Geländern oder den an die Rampen für Behinderte anliegenden Wänden besteht die Pflicht zur Verwendung von beiderseitigen Geländern auf der Höhe von 0,75 und 0,9 m von der Verkehrsfläche.

Die Geländer an Treppen und Rampenauffahrten müssen von den Wänden, an die sie befestigt werden, um mindestens 0,05 m entfernt sein. Die Geländer an Außentreppen und Rampenauffahrten sind dagegen auf deren Anfangs- und End-Seite um 0,3 m zu verlängern und auf diese Art und Weise abzuschließen, dass ihre sichere Nutzung gewährleistet wird.

Geländer für Abgrenzung von verschiedenen Niveaus in Sporthallen, Theatern, Kinos und anderen öffentlichen Gebäuden müssen die Sicherheit auch bei Panik sicherstellen. Es ist zulässig, den vertikalen Teil des Geländers bis 0,7 m zu senken, vorausgesetzt dass sein horizontaler Oberteil in der Weise ergänzt wird, dass der untere und obere Teil zusammen mindestens 1,2 m breit sind.

Verglaste Trennwände

Die Hauptfunktion einer Trennwand ist die Abgrenzung der Räume im Innenbereich des Gebäudes. Die Trennwände sind meistens keine Tragwände (sie übertragen die Belastungen nicht), können auch als Brandwände gelten. Sie zeichnen sich durch ein bestimmtes akustisches oder thermisches Isolierungsvermögen aus.

In Bezug auf ihren Aufbau können sie als vollständige oder verglaste Trennwände gefertigt werden. Bei verglasten Wänden basiert ihre Konstruktion vor allem auf Stahl- oder Aluminiumprofilen.

Nach der Richtlinie 89/106/EEC über Bauerzeugnisse und nach dem Gesetz über Bauerzeugnisse vom 16. April 2004 (Dz. U. Nr. 92, Pos. 881), das diese Richtlinie in das polnische Recht einführt, können die Sets von Trennwänden in den Verkehr nach der Bewertung der Konformität nach der europäischen Technischen Zulassung gebracht werden - CE-Kennzeichnung, nationale Technische Zulassung - nationales Konformitätszeichen für Bauartikel B.



    Wyróżniamy następujący podział ścian działowych:
  • - stała ściana działowa - instalowana bez zamiaru późniejszej zmiany jej położenia i w taki sposób, że nie można jej rozmontować bez zniszczenia
  • - przestawna ściana działowa
  • - instalowana z zamiarem ewentualnego, późniejszego przeniesienia jej w inne miejsce, dlatego też powinna dać się rozmontować i zainstalować na nowo bez utraty właściwości użytkowych i bez konieczności przeprowadzenia poważnej naprawy, przy czym nie chodzi o wymianę elementów pomocniczych, takich jak uszczelnienia i zamocowania


    W skład zestawu wyrobów do wykonywania przeszklonej ściany działowej wchodzą przeważnie:
  • - szkielet, składający się ze słupków i poprzeczek, wykonywanych z kształtowników stalowych lub aluminiowych
  • - ościeżnice i skrzydła drzwi oraz okien wewnętrznych
  • - wypełnienie, w postaci szyb pojedynczych, klejonych lub zespolonych oraz płyt wiórowych, gipsowo-kartonowych albo z tworzyw sztucznych
  • - uszczelki i przekładki
  • - listwy wykończeniowe i przyszybowe
  • - złączki i elementy łączące

Glasscheiben

Die Wahl einer entsprechenden Glasart ist auch gesetzlich geregelt. Für die Füllung von verglasten Segmenten der Trennwände kann man die unten angegebenen Glasarten mit einer Stärke von 6-12 mm verwenden

thermisch gehärtetes Sicherheitsglas, das die Anforderungen der Norm PN-EN 12150-2:2006 - Glas im Bauwesen - erfüllt. Thermisch gehärtetes Sicherheitsglas, Natrium-Calcium-Silikat-Glas.

Mehrschichten-Sicherheitsglas, das mit den Anforderungen der Norm PN-EN ISO 12543-2:2000 - Glas im Bauwesen - übereinstimmt. Mehrschichtenglas und Mehrschichten-Sicherheitsglas. Verstärktes Mehrschichten-Sicherheitsglas,

das den Anforderungen der Norm PN-EN 1863-1:2004 - Glas im Bauwesen - entspricht. Thermisch gehärtetes : Sicherheitsglas, Natrium-Calcium-Silikat-Glas.

Beschläge

Fenster und Türen, die einen Bestandteil der Trennwände darstellen, müssen mit Beschlägen versehen werden, die den Anforderungen der geltenden Normen entsprechen und an das Gewicht der Flügel und Betriebsbelastungen angepasst sind.

Mehrschichten-Sicherheitsglas, das die Anforderungen der Norm PN-EN ISO 12543-2:2000 - Glas im Bauwesen - erfüllt. Mehrschichtenglas und Mehrschichten-Sicherheitsglas.

Dichtungen

Die Sets mit den Bauteilen für den Aufbau von Trennwänden umfassen auch Dichtungen für die Befestigung von Glasscheiben sowie Fertigungs- und Verdeck-Bauteile. Die Dichtungen müssen mit den Anforderungen der Norm PN-EN 12365-1:2006 - Baubeschläge übereinstimmen. Die Dichtungen und Dichtungsbänder für Fenster, Türen, Jalousien und Abschirmwände. Teil 1: Betriebsanforderungen und Klassifizierung.

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